Steuerreform 2015

massive Belastungswelle für Immobilien im Anrollen

Wien (OTS) - "Eines steht fest: Auf Immobilien kommt eine massive Mehrbelastung zu, anscheinend sollen die steuerlichen Begünstigungen der Reform dergestalt gegenfinanziert werden.", analysiert Georg Flödl, ÖVI Präsident, die Pläne der Regierung.

So soll die Erhöhung der erst 2012 eingeführten Immobilienertragsteuer von 25% auf 30% bei gleichzeitigem Wegfall des Inflationsabschlages Geld in die Staatskasse spülen. "Das ist nichts anderes als eine kalte Progression für Immobilien", kritisiert Georg Flödl, Präsident des ÖVI, die steuerlichen Langzeitauswirkungen dieser Maßnahmen, "denn diese beiden Maßnahmen in Kombination bewirken nicht nur eine Versteuerung eines Scheingewinns sondern auch eine massive Steuererhöhung. Nachstehendes Beispiel veranschaulicht deutlich, was in Österreich unter Eigentumsfreiheit verstanden wird":

Eine gebrauchte Wohnung wurde 2014 um EUR 300.000 angeschafft und wird nach 20 Jahren um EUR 450.000 verkauft. (Angenommen wurde lediglich eine Inflationsrate von 2% aber keine sonstige Wertsteigerung und keine Instandsetzungsarbeiten, da das Objekt vor dem Ankauf umfassend saniert wurde.) Nach geltender gesetzlicher Lage würde in diesem konkreten Beispiel eine Steuerbelastung von EUR 30.000 entstehen. Nach der Steuerreform in vorliegender Fassung wäre eine Immobilienertragsteuer in der Höhe von EUR 45.000 abzuführen, das ist in diesem Fall eine Steuererhöhung von 50%!
Zudem handelt es sich um einen Scheingewinn, denn allein die Annahme einer 2%igen Inflation p.a. bewirkt in 20 Jahren eine Erhöhung des Kaufpreises in diesem Ausmaß (EUR 446.000)!

Der Gesetzesentwurf sieht des Weiteren vor, bei der Grunderwerbsteuer größtenteils vom Einheitswert abzugehen und auf einen vom (höheren) Verkehrswert abgeleiteten Wert abzustellen. Wie genau dieser Verkehrswert pauschal ermittelt werden soll, ist noch unklar. "Alle Erschwernisse in Bezug auf den Erwerb oder die Weitergabe von Wohnungseigentum sind in einem Land, in dem der Eigentümeranteil 60% beträgt, abzulehnen. Von der Verpflichtung der ÖVP zum "Schutz des Eigentums" und der "Sicherung der Eigentumsrechte", die sich die ÖVP auf dem kürzlich stattgefundenen Parteitag selbst auferlegt hat, ist in diesem Entwurf nicht viel zu spüren.", so ÖVI Präsident Flödl.

Auch die laufende Besteuerung bleibt nicht vom Steuerreformgesetz 2015/2016 verschont: Der Anteil von Grund und Boden soll von 20 % auf 40 % angehoben und die Absetzungsdauer von Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten von 10 auf 15 Jahre verlängert werden.

Alle diese Maßnahmen werden sich ab 2016 investitionshemmend auswirken und bestenfalls Vorzieheffekte für 2015 hervorrufen. Die geplanten steuerlichen Änderungen werden ebenso viele Menschen in Bedrängnis bringen, die sich zur Absicherung der eigenen Zukunft im Vertrauen auf die Rechtslage eine Wohnung gekauft haben, wenn sich etwa durch den Eingriff in bestehende AfA-Sätze die Finanzierung nicht mehr ausgeht.

"Die angeführten geplanten Neuerungen stellen eine große Belastung für die Menschen und die Wirtschaft dieses Landes dar und können daher nur abgelehnt werden. Der ÖVI fordert von der Regierung mit der Steuerreform 2015/2016 Eigentum zu fördern und ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen, gerade im Sinne des leistbaren Wohnens - auch wenn der Finanzminister den Interessenvertretungen via Medien geraten hat, keine übertriebenen Hoffnungen auf wesentliche Nachbesserung des Entwurfes zu hegen.", schließt Flödl.

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Georg Flödl, MA
   ÖVI Präsident
   ÖVI Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft
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