Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PB Partner Ges.m.b.H.

1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Bestimmungen des Maklergesetzes 1996 sowie die Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler der Immobilienmaklerverordnung 1996. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von der Firma PB Partner GmbH, Schillerstraße 8, 9800 Spittal an der Drau auch wenn diese Leistungen ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen erfolgen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch die Firma PB Partner Ges.m.b.H.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Für eine zwischenzeitige Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) unserer Angebote durch unsere Firma oder seitens Dritter übernehmen wir keine Gewähr. Ist dem Empfänger ein von uns angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotstellung als anerkannt.

3. Objektspezifische Angaben
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit solcher Angaben, insbesondere über Größe, Lage, Beschaffenheit, die auf Informationen der über ein Objekt Verfügungsberechtigten beruhen oder aus einem Sachverständigengutachten hervorgehen, übernehmen wir keine Gewähr. Die von uns zur Objektpräsentation angefertigten Planskizzen beruhen auf Vorlagen (Baupläne, Bestandpläne, etc.) oder auf einer schematischen Darstellung und es wird für die Maßstabgenauigkeit sowie die Übereinstimmung mit den Naturmaßen keine Gewähr übernommen.
Weiters übernehmen wir keine Gewähr für Druckfehler in Printmedien sowie für Schreib- und Übermittlungsfehler im Internet bzw. im Onlinebereich.

4. Verkaufsunterlagen
Eine Vervielfältigung und Verbreitung der von uns zur Verfügung gestellten Verkaufsunterlagen (Exposé, Planskizzen, etc.) zu kommerziellen Zwecken ist nicht gestattet. Diese Bestimmung bezieht sich auch auf die im Internet bereitgestellten Verkaufsunterlagen.

Jede Bekanntgabe der von PB Partner GmbH angebotenen Objekte bzw. der namhaft gemachten Interessenten durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von PB Partner GmbH und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Die Weitergabe von Informationen über mögliche Rechtsgeschäfte, welche der Interessent von PB Partner GmbH erhalten hat, an andere Personen ist nicht zulässig. Führt eine Weitergabe einer solchen Information (namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit) an einen Dritten zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes, so ist die vereinbarte Vermittlungsvergütung seitens des Interessenten zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung verweisen wir auf die Bestimmungen des Maklergesetzes sowie der Immobilienmaklerverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

5. Provision

PB Partner GmbH ist berechtigt als Doppelmakler tätig zu sein und somit Vermittlungsprovisionen mit beiden Vertragspartnern des Rechtsgeschäftes zu vereinbaren.

- Die Fälligkeit der Provision entsteht, sofern keine behördliche Zustimmung erforderlich ist, bei Rechtskraft des gegenständlichen Vertrages (Willensübereinstimmung zwischen den Vertragsparteien). Die höchstzulässigen Provisionssätze sind in der Immobilienmaklerverordnung 1996 geregelt.

- Die Provision gebührt PB Partner GmbH auch, wenn sie in anderer Weise als durch Namhaftmachung (z.B.: durch vermittelnde Tätigkeit, Besichtigungen, Verhandlungsgespräche, ...) verdienstlich tätig geworden ist. Übernommene Geldlasten sind Teil des Kaufpreises.

- Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht auch, wenn ein zweckgleichwertiges Rechtsgeschäft (z.B.: Miete statt Kauf) abgeschlossen wird oder eine andere als die in der Vermittlungsvereinbarung vorgesehene Immobilie (z.B.: Wohnung statt gesamtes Haus) zum Vertragsgegenstand gemacht wird. Die vereinbarte Provision ist verdient und fällig, wenn durch Vermittlung von PB Partner GmbH eine Willensübereinstimmung über ein Rechtsgeschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht, Tausch, Vorverträge, Kaufoptionen, etc.) rechtswirksam zustande kommt.

- Die Provision ist nach dem Verbraucherpreisindex 2010, wie von der Statistik Austria verlautbart, wertgesichert. Zahlungen sind ausschließlich auf das Bankkonto von PB Partner GmbH zu entrichten. Bargeld darf niemandem übergeben werden.

- Bei fehlendem Vermittlungserfolg gebührt die vereinbarte Vermittlungsprovision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer gemäß 15 Maklergesetz für folgende Fälle:

  -wenn das in dieser Vereinbarung bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt, insbesondere die Unterzeichnung des Kaufvertrages unterlässt;

  -wenn das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von PB Partner GmbH bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat;

  -wenn mit dem von PB Partner GmbH vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt;

  -wenn das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wurde.

- Für die Dauer eines allfälligen Alleinvermittlungsauftrages gebührt die Provision ferner, wenn der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig auflöst oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers oder auf andere Art (z.B.: Selbstverkauf) zustande gekommen ist (15 Abs 2 Maklergesetz).

- Besichtigungen von Immobilien und Beratungen erfolgen kostenlos.

6. Sonstiges

PB Partner GmbH ist zum Zwecke der Vermittlung bevollmächtigt bei Hausverwaltung/ Wohnungsgenossenschaften, Ämter und Behörden Informationen/Auskünfte über die Immobilie/n einzuholen.

Die Daten werden vertraulich behandelt und nur zum Zwecke einer Immobilienvermittlung verwendet. PB Partner GmbH darf die überlassenen Daten nur zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages an Dritte weitergeben. 

Die schriftliche Korrespondenz zwischen Auftraggeber (bzw. Kunde) und PB Partner GmbH kann per Post, E-Mail und Fax erfolgen. Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Namhaftmachung und Rechnungslegung auch per EMail erfolgt.

Bei Aufnahme von Geschäftsbeziehungen jeglicher Art werden diese Geschäftsbedingungen als Grundlage anerkannt.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Klagenfurt vereinbart (Ausnahme bei Konsumenten lt. Konsumentenschutzgesetz).